Neues vom FVM zum Thema Corona
Liebe Vereinsvertreter*innen,sehr geehrte Damen und Herren, die ab dem 22. Februar 2021 geltende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Gemeinschaftsräume, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen (vgl. § 9 Abs. 1 CoronaSchVO). Sie schafft aber neue Ausnahmen.…
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