Sportangebot für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ab 8. März 2021

Sportangebot für Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ab 8. März 2021

Liebe Kinder, liebe Trainer und Betreuer, liebe Eltern, hier ein paar Infos und Hinweise hinsichtlich des ab morgen wieder stattfindenden Trainingsbetriebs:

Hinweise an die Trainer

Unser Trainingsbetrieb findet unter den Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sowie ggf. ergänzender Vorgaben der Stadt Pulheim statt. Damit gilt für den Sport ab kommenden Montag, 8. März 2021, auf öffentlichen und privaten Sportanlagen:

Ein „nicht-kontaktfreier“ Sport für unsere Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist auf dem Sportgelände möglich – also „richtiges“ Fußballspielen. Die Trainings-/Spielgruppen sind auf maximal 20 Kinder zuzüglich zwei erwachsener „Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen“ begrenzt. D.h., wenn mehr als zwanzig Kinder anwesend sind, muss die Gruppe geteilt werden. Zwischen den Gruppen ist zu jeder Zeit ein deutlicher Abstand (formal gilt ein Mindestabstand von 5 m) einzuhalten. Die Trennung der Gruppen sollte für jeden Außenstehenden sehr deutlich erkennbar sein. Vor diesem Hintergrund sind eher 10 – 20 m angemessen. Die Spiel-/Trainingsbereiche sollten abgegrenzt werden (mit Markierungsscheiben, Hütchen o.ä.).

Außerhalb der sportlichen Betätigung unserer Kindergruppen gilt weiterhin das individuelle Abstandsgebot von mindes­tens 1,5 Metern und die weiteren Regeln der CoronaSchVO NRW.

Wichtig ist darüber hinaus weiterhin die Beachtung der bekannten „Hygieneregeln“. Bitte vermeidet als Erwachsene alle unnötigen Kontakte; sie helfen uns gemeinsam gesund zu bleiben. Mit einer Reduzierung der Kontakte vermeiden wir Infektionen, halten die Infektions- und Erkrankungszahlen niedrig und können uns hoffentlich auf weiterführende Möglichkeiten des angeleiteten Fußballspielens einschl. von Spielen gegen andere Vereine vorbereiten und freuen.

Genauso wie vor dem „begrenzten Lockdown“ gilt: Die Teilnahme am durch Euch angeleiteten Sport wird durch Euch listenmäßig erfasst. Bitte notiert auch, wenn Kinder zum Sport begleitet werden. Diese Listen müsst Ihr vier Wochen lang aufbewahren.

Die Eltern werden gebeten, sich möglichst außerhalb des Sportgeländes aufzuhalten, auf jeden Fall aber in deutlichem Abstand zu den „Spielbereichen“ (dort, wo ihr mit den Kindern trainiert). Sie sollen außerdem auf dem Sportgelände eine Maske tragen (analog zu den Regeln, die auf Spielplätzen gelten).

Aktuell bleibt der Sportlertrakt geschlossen. Ein Umkleiden/Waschen/Duschen ist dort nicht möglich.

Hinweise für die Eltern 

Unser Trainingsbetrieb findet unter den Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW sowie ggf. ergänzender Vorgaben der Stadt Pulheim statt. Damit gilt für den Sport ab kommenden Montag, 8. März 2021, auf öffentlichen und privaten Sportanlagen:

Ein „nicht-kontaktfreier“ Sport für unser Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist auf dem Sportgelände möglich – also „richtiges“ Fußballspielen. Die Trainings-/Spielgruppen sind auf maximal 20 Kinder zuzüglich zwei erwachsener „Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen“ begrenzt. Zwischen den Gruppen ist zu jeder Zeit ein deutlicher Abstand (formal gilt ein Mindestabstand von 5 m) einzuhalten.

Genauso wie vor dem „begrenzten Lockdown“ gilt: Die Teilnahme am Sport wird durch unsere Trainer listenmäßig erfasst. Sie notieren auch, wenn Kinder zum Sport begleitet werden. Diese Listen werden vier Wochen lang aufbewahrt.

Wenn Ihr Eure Kinder (unter 12 Jahren) zum Sport begleitet und vor Ort anwesend bleibt, dann haltet Euch bitte während des Trainings möglichst außerhalb des Sportgeländes auf, auf jeden Fall aber in deutlichem Abstand zu den „Spielbereichen“ (dort, wo die Kindern spielen/trainieren). Beim Aufenthalt auf dem Sportgelände ist eine Maske zu tragen (analog zu den Regeln, die auf Spielplätzen gelten).

Weiterhin gilt:

  • Wer Anzeichen einer infektiösen Erkrankung – insbesondere Erkältungssymp­tome – zeigt, kommt bitte nicht auf die Sportanlage und nimmt nicht am Training teil. Das gleiche gilt, wenn andere Personen im Haushalt Symptome zeigen, die auf eine Corona Infektion hindeuten (trockener Husten, Fieber, Erkältungssymp­tome).
  • Soweit die Trainer den Eindruck gewinnen, dass jemand deutliche Krank­heitssymptome zeigt, kann eine weitere Teilnahme am Training nicht erfolgen.
  • Alle kommen bitte in Sportkleidung zum Training. Bitte bringt auch eigene Getränkeflaschen mit, die nur von Euch/Euren Kindern genutzt werden.
  • Auch auf dem Weg zum Training wie zurück sind unverändert alle aufgefordert, die geforderten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Auf Fahrgemein­schaften sollte möglichst verzichtet werden. Es gelten uneingeschränkt die grundlegenden Regeln der CoronaSchVO NRW. Insbesondere gilt auf dem gesamten Sportgelände und im Zutrittsbereich zum Sportgelände grundsätzlich ein minimaler Abstand zu an­deren Personen von mindestens 1,5 Meter. Dies gilt für alle, die nicht aktiv an Training/Spiel teilnehmen und jederzeit im Bereich des Sportgeländes.
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Waschen der Hände, insbe­sondere auch vor dem Sport und nach dem Sport) liegen in der individuellen Verantwortung der Einzelnen, bei Kindern und Jugend insbesondere auch der Eltern. Bitte geht davon aus, dass vor Ort keine grundlegende Hygiene erfolgen kann.
  • Sollte es bei Training oder Spiel zu einem Vorfall kommen, der es erforderlich macht, einem Aktiven oder Zuschauer unmittelbar Hilfe und Betreuung zukommen zu lassen, so darf und muss diese auch im direkten Kontakt mit dem Betroffenen geleistet werden.
  • Die Teilnahme an Training und Spiel wird listenmäßig erfasst. Wir bitten allerdings weiterhin darum, dass nur Personen, die unbedingt anwesend sein müssen, sich auf dem Sportgelände und in den Trainingsbereichen aufhalten.

Auch im Alltag werden von uns noch eine ganze Zeit das Einhalten der Regeln zu Abstand und Distanz gefordert sein. Bitte helft durch Eure Disziplin beim Training und die bewusste Beachtung der Abstandsregel auf dem Sport­gelände, dass dies nach außen hin deutlich und weiterhin eingeübt wird.

Bleibt bitte gesund

Euer Vorstand