Stadt Pulheim schließt alle Sportanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf die neue CoronaSchVO vom 30.10.2020 mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 hinweisen. Laut dieser Verordnung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Die Sportanlagen/-hallen stehen den…
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