Änderung der CoronaSchVO im Trainingsbetrieb des VfR Stommeln

Änderung der CoronaSchVO im Trainingsbetrieb des VfR Stommeln

An unsere Aktiven und – soweit zutreffend – die Eltern und Erziehungsberechtigten

Hurra, wir sind „zurück auf dem Platz“! Seit dem Samstag vor Pfingsten sogar mit weiteren Möglichkeiten des Trainings. Wir fangen schon fast wieder richtig an, Fußball zu spielen. Wir dürfen im Training unseren Sport auch wieder „nicht-kontaktfrei“ in Trainingsgruppen von maximal 10 Personen betreiben.

Damit das klappt, gilt es weiterhin einige Regeln zu beachten, die durch das Land NRW über eine Änderung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vorgeben sind und durch uns umzusetzen waren. Wir bitten Euch, für das Training zu berücksichtigen:

  • Für die Nutzung des Sportgeländes gilt der Trainingsplan für die Saison 2019/2020. Dieser wird erforderlichenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass bei sich ändernder Trainingsbeteiligung ausreichend Platz für das Training aller Mannschaften zur Verfügung steht.
  • Wer Anzeichen einer infektiösen Erkrankung – insbesondere Erkältungssymptome – zeigt, kommt bitte nicht auf die Sportanlage und nimmt nicht am Training teil. Das gleiche gilt, wenn andere Personen im Haushalt Symptome zeigen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten (trockener Husten, Fieber, Erkältungssymptome).
  • Soweit die Trainer den Eindruck gewinnen, dass einer von Euch deutliche Krankheitssymptome zeigt, werden sie Euch nicht zum Training zulassen.
  • Alle kommen bitte weiterhin bereits in Sportkleidung zum Training. Bitte bringt auch eigene Getränkeflaschen mit, die nur von Euch genutzt werden.
  • Auch auf dem Weg zum Training, wie zurück, sind unverändert alle aufgefordert, die geforderten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Auf Fahrgemeinschaften sollte möglichst verzichtet werden.
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Waschen der Hände, insbesondere auch vor dem Sport und nach dem Sport) liegen in der individuellen Verantwortung der Einzelnen, bei Kindern und Jugend insbesondere auch bei den Eltern. Insbesondere solange die Waschräume und Umkleiden geschlossen bleiben und nur der Zugang zur Toilette gewährleistet wird, kann vor Ort keine grundlegende Hygiene erfolgen.
  • Möglicherweise werden die Umkleide- und Waschräume zeitnah wieder für die Nutzung freigegeben (aktuell noch nicht der Fall). Falls dies erfolgt, gilt es dort, den individuellen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sollte die Nutzung der Duschen und Kabinen wieder vollumfänglich möglich sein, nutzen große Trainingsgruppen (ab 10 Personen) für die Wahrung des Mindestabstandes bitte beide Kabinen
  • Eine Nutzung des Toilettenbereiches an der Aquarena erfolgt immer nur jeweils durch eine Person.
  • Und noch weiterer Punkt zur Hygiene: Es ist ohnehin unfein, gilt aber in dieser Zeit zum gegenseitigen Schutz vor Infektionen in besonderer Weise: Bitte kein Spucken/Ausniesen auf dem Platz!
  • Für alle auf dem Sportgelände wie auch im Zutrittsbereich zum Sportgelände gilt grundsätzlich weiterhin ein minimaler Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Meter. Wir werden diese Regel großzügig auslegen, also bei kontaktfreien Trainingsanteilen eher 2 Meter als weniger Abstand zwischen allen, die am Training teilnehmen, vorsehen.
  • Für das Training erfolgt eine Einteilung in Trainingsgruppen aus max. zehn Mannschaftsmitgliedern. Diese Gruppen bleiben bis auf weiteres unverändert. Innerhalb dieser Gruppen sind Trainingsformen „mit Kontakt“, also mit zwischenzeitlicher Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich. Es findet kein „nicht-kontaktfreies“ Training zwischen den Gruppen statt. Zwischen den Trainingsbereichen der Gruppen ist der Abstand weiterhin so zu bemessen, dass die Trennung erkennbar ist.
  • Die Trainer entscheiden, wie Trainingsgruppen sich räumlich aufteilen (verschiedene Plätze oder Platzhälften) oder ob ggf. zeitlich getrennt trainiert wird (möglichweise mit gekürzten Trainingszeiten). Grundlegende Rahmenbedingungen und etwaige Änderungen werden Euch die Trainer bekanntgeben.
  • Alle in anderen Zeiten durchaus üblichen Begrüßungs-, Jubel- oder Abschiedsrituale mit körperlicher Berührung (Handschlag), wie Abklatschen, Umarmen o.ä. unterbleiben.
  • Gleichzeitig gilt: Sollte es im Trainingsbetrieb zu einem Vorfall kommen, der es erforderlich macht, einem Trainingsteilnehmer unmittelbar Hilfe und Betreuung zukommen zu lassen, so
    darf und muss diese auch im direkten Kontakt mit dem Betroffenen geleistet werden.
  • Die Trainingsteilnahme wird listenmäßig erfasst. Dies gilt auch für Begleitpersonen von Kindern unter 12 Jahren und ggf. weitere Zuschauer. Wir bitten allerdings weiterhin darum, dass nur Personen, die unbedingt anwesend sein müssen, sich auf dem Sportgelände und in den Trainingsbereichen aufhalten.

Auch im Alltag werden von uns noch eine ganze Zeit das Einhalten von grundlegenden Regeln zu Abstand und Distanz gefordert sein. Unser Training wird langsam wieder näher an das herankommen, was den emotionalen Kern des Fußballs ausmacht. Wesentlich bleibt weiterhin, dass wir gemeinsam Spaß am gemeinsamen Training haben und zunehmend auch wieder fit werden für den Vergleich mit anderen Vereinen. Bitte bliebt alle gesund!!

Euer Vorstand