Spielzeit 2019/20: Das ist neu — Saison-Neuerungen im FVM
Die neue Saison bringt auch in diesem Jahr wieder einige Veränderungen im Fußball-Verband Mittelrhein mit sich. Berücksichtigt haben die Spielausschüsse dabei auch das Feedback der Vereine aus den verschiedenen Dialog-Veranstaltungen. Wir haben hier die wichtigesten Neuerungen für den Spielbetrieb 2019/20 aufgeführt (Quelle: www.fvm.de):
Nichtantritt: Herren- und Frauen-Mannschaften, die nach dem 1. Mai nicht mehr antreten, werden nicht mehr nur mit einem Ordnungsgeld bestraft, sondern pro Spiel auch mit einem Abzug von drei Punkten. Dieser wird auf die neue Saison angerechnet. Beispiel: Tritt ein Team in den letzten beiden Spielen nicht an, startet die Mannschaft in der Folgesaison mit minus sechs Punkten. Maximal neun Zähler können einem Verein abgezogen werden, auch bei einem Abstieg werden die Minuspunkte mit in die neue Saison genommen. „Wir kommen damit dem Wunsch vieler Vereine nach“, erklärt Müller. „Denn der Wettbewerb hatte sich teilweise enorm verzerrt, weil Mannschaften zum Saisonende nicht mehr angetreten sind. Die Regelung schafft hoffentlich Abhilfe.“
Auswechslungen: Von der Kreis- bis zur Regionalliga und im Pokal darf bei Herren, Frauen und in der Jugend ab der kommenden Spielzeit vier Mal gewechselt werden. „Bisher gab es diese Regelung schon in der Verlängerung im Pokal“, erklärt Müller. Nun wird es auf alle Wettbewerbe ausgeweitet. Im Pokal der Herren und Frauen entfällt dafür eine weitere und damit fünfte Auswechslung in der Verlängerung, diese ist bei den B- und C-Juniorinnen aber möglich. Bei den Frauen wird zudem das „Wiedereinwechseln“ auch in der Bezirksliga eingeführt. Dies war bisher nur auf Kreisebene möglich.
Ein Spieler, der ausgewechselt wird, muss das Spielfeld übrigens über die nächste Begrenzungslinie verlassen und nicht mehr wie bisher an der Mittellinie. „Damit soll verhindert werden, dass die Auswechslung zum Zeitschinden genutzt wird“, so Müller. Der Schiedsrichter kann aber auch anzeigen, wo der Spieler das Spielfeld zu verlassen hat.
Schiedsrichter: Jeder Verein, der am Spielbetrieb teilnimmt, ist verpflichtet, selbst Schiedsrichter zu stellen. Das hat sich gerade für kleine Vereine in der Vergangenheit oft als Problem dargestellt. Ergebnis: Zahlung von Schiedsrichter-UntersollGebühren, die die Vereine belasten. „Wir haben Anpassungsbedarf gesehen“, erklärt der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses, Peter Oprei. „Wir wollten gerade die kleineren Vereine entlasten und zugleich die Ausbildung von Jungschiedsrichtern stärker anerkennen.“ Die Schiedsrichter-Verantwortlichen haben daher ein Konzept erarbeitet. Demnach sollen die Vereine künftig in etwa so viele Schiedsrichter stellen, wie in ihrem Ligabetrieb für ein Spiel benötigt werden. Regional- und FVM-Ligisten müssen folglich drei Unparteiische stellen, da im Gespann gepfiffen wird. Kreisligisten müssen hingegen nur einen Schiedsrichter stellen. Außerdem werden Jungschiedsrichter ab sofort als vollwertige Referees auf das Vereinskontingent angerechnet. Die komplette Übersicht finden Interessierte auf fvm.de.
Aufstieg von Spielgemeinschaften: Es bleibt dabei: Spielgemeinschaften dürfen nicht in die Verbandsspielklassen aufsteigen. Wird eine Spielgemeinschaft Meister, steigt der Zweitplatzierte auf und der Dritte geht in den Quotientenvergleich mit den Vizemeistern der anderen Kreisligen A. „Spielgemeinschaften bleiben Notgemeinschaften, die wir gern im Breitensport und damit auf Kreisebene akzeptieren, um Fußball zu ermöglichen“, erklärt Müller. „Für die Verbandsebene ergeben sich bei Spielgemeinschaften aber mehr Fragen und Probleme als Lösungen. Daher bleibt es hier bei der bisherigen Regelung
Seitenwahl: Vor dem Spiel kann der Spielführer einer Mannschaft, der beim Münzwurf des Schiedsrichters gewinnt, ab sofort wieder zwischen Seitenwahl und Anstoß entscheiden. Bisher war nur die Seitenwahl möglich.
Schiedsrichterball: Beim Schiedsrichterball ist nur noch ein Spieler der Mannschaft beteiligt, die den Ball zuletzt berührt hat. Alle anderen Spieler müssen einen Abstand von mindestens 4m zum Ball einhalten. Schiedsrichterball gibt es auch, wenn der Ball auf dem Spielfeld ein Mitglied des Schiedsrichterteams berührt und der Ballbesitz dadurch wechselt oder gar ein Tor erzielt wird.
Abstoß: Beim Abstoß darf der Ball jetzt auch im Strafraum von einem Mitspieler angenommen werden. Gegnerische Spieler müssen den Strafraum aber weiterhin vor dem Abstoß verlassen haben, es sei denn, sie bleiben passiv.
Freistoß: Bei Freistößen innerhalb des eigenen Strafraums ist der Ball auch im Spiel, wenn er mit dem Fuß gespielt wurde. Gegnerische Spieler müssen außerhalb des Strafraums stehen. Bilden drei oder mehr Spieler der verteidigenden Mannschaft beim Freistoß eine Mauer, müssen die Spieler der angreifenden Mannschaft einen Mindestabstand von 1m zur Mauer einhalten.
Strafstoß: Beim Elfmeter muss der Torwart nur noch mit einem Fuß auf oder über der Torlinie bleiben.
Handspiel: Mit der Hand erzielte Tore zählen nicht, unabhängig von der Art des Handspiels. Ansonsten liegt beim Handspiel der Fokus auf dem Kriterium „Vergrößerung der Körperfläche“. Schießt sich ein Spieler selbst an oder nutzt er den Arm zum Abstützen bei einer Grätsche, soll das Handspiel nicht bestraft werden.
Verwarnungen für Trainer: Auch für Trainer sind jetzt Gelbe, Gelb-Rote und Rote Karten möglich. Es gibt zum Beispiel bei wiederholtem oder übertriebenem Reklamieren Gelb und bei Schiedsrichterbeleidigung Rot.