Stadt Pulheim schließt alle Sportanlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf die neue CoronaSchVO vom 30.10.2020 mit Gültigkeit ab dem 02. November 2020 hinweisen.
Laut dieser Verordnung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Die Sportanlagen/-hallen stehen den Vereinen für deren Angebote somit nicht zur Verfügung.
Ich hoffe, dass der Sportbetrieb im Dezember wieder aufgenommen werden kann. Sobald mir neue Informationen vorliegen, werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christoph Becker
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Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Rathaus . Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim